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§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche vom CAMPUS INSTITUT angebotenen Weiterbildungen, unabhängig davon, ob oder mit welchen Kooperationspartnern die Weiterbildungsmaßnahme durchgeführt wird.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
1) Die Anmeldung zu der gewählten Weiterbildung ist schriftlich beim CAMPUS INSTITUT
unter Verwendung des jeweils aktuellen Anmeldeformulars samt der entsprechenden im Formular
genannten Nachweise einzureichen. Eine Anmeldung per Telefax oder E-Mail mit angehängtem
Anmeldeformular ist zulässig.
2) Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem CAMPUS INSTITUT kommt durch Annahme
der Anmeldung durch das CAMPUS INSTITUT zustande. Das CAMPUS INSTITUT
bestätigt umgehend schriftlich den Vertragsschluss und somit die verbindliche Anmeldung. Die
Bestätigung kann ebenfalls per Telefax oder E-Mail erfolgen.
3) Die Anmeldung für eine Weiterbildung, die in Kooperation mit einer Fachhochschule angeboten
wird, wird nach Prüfung der Vollständigkeit vom CAMPUS INSTITUT an die jeweilige
FH weitergeleitet, an der die Immatrikulation erfolgen soll. Kommt eine entsprechende Immatrikulation
an der Fachhochschule, aus welchen Gründen auch immer, nicht zustande, so wird
der Vertrag mit dem CAMPUS INSTITUT rückwirkend aufgelöst. Kann eine Anmeldung
vom CAMPUS INSTITUT nicht angenommen werden bzw. wird der Vertrag rückwirkend
nach Satz 2 aufgelöst, so teilt das CAMPUS INSTITUT dies dem Teilnehmer unverzüglich
mit.
4) Die Anmeldungen werden regelmäßig in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Besondere
Zulassungs- oder Auswahlkriterien bleiben davon unberührt.
§ 3 Leistungsumfang des CAMPUS INSTITUTS
1) Das Weiterbildungsziel sowie Inhalt und Umfang der Weiterbildung sind in dem bei Anmeldung
zur Weiterbildung gültigen Programm festgelegt.
2) In den Studiengebühren für die Weiterbildung sind die Unterrichtsstunden und die Unterrichtsunterlagen
(Skripte) enthalten, jedoch nicht die Kosten von Hilfsmaterialien (z.B. Gesetzestexte,
Taschenrechner, etc.), Fahrten und Übernachtungen sowie externe Prüfungsgebühren.
In den Studiengebühren sind darüber hinaus nicht die Mehraufwendungen enthalten, die dem
CAMPUS INSTITUT dadurch entstehen, dass das Studium über die in der jeweiligen Studienordnung
bestimmten Regelstudienzeit hinausgeht. Hierzu zählen insbesondere Mehraufwendungen
verursacht durch ein Urlaubssemester oder eine Studienzeitverlängerung. Die Mehraufwendungen
werden dem Teilnehmer gesondert in Rechnung gestellt.
3) Die Skripte werden an die vom Teilnehmer bekannt gegebene Adresse rechtzeitig zur jeweiligen
Vorlesung zugestellt. Das Nutzungs- und Verwertungsrecht an den Skripten steht uneingeschränkt
dem CAMPUS INSTITUT zu. Jede Vervielfältigung, Verarbeitung und Weitergabe
an Dritte ist unzulässig.
4) Das CAMPUS INSTITUT stellt dem Teilnehmer zusätzliches Lehrmaterial in Form von
Handouts oder Dateien kostenlos zur Verfügung.
5) Die Nutzung des CAMPUS INSTITUT Update Service (CIUS) gemäß § 11 ist während der
gesamten Studienzeit für den Teilnehmer kostenfrei.
§ 4 Durchführung von Lehrveranstaltungen
1) Die Termine der Präsenzphasen werden den Teilnehmern im jeweiligen Vorlesungsplan bekannt
gegeben.
2) Das CAMPUS INSTITUT bemüht sich, den Vorlesungsplan wie angekündigt, durchzuführen.
Die Präsenzphasen und Vorlesungen werden an den jeweiligen Standorten von den
zuständigen Dozenten koordiniert und durchgeführt.
3) Das CAMPUS INSTITUT hat das Recht, bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl bzw. wegen
anderer dringender Gründe Veranstaltungen, die in Präsenzform durchgeführt werden, bis
spätestens drei Tage vor Beginn abzusagen. Bereits gezahlte Studiengebühren werden, sofern
kein Nachholtermin bestimmt wird, anteilig erstattet. Aus betrieblichen oder personellen Gründen
können neben den regulären Zeiten an anderen unterrichtsfreien Tagen Nachholtermine
anberaumt werden. Soweit der gesamte Studienverlauf nicht wesentlich beeinträchtigt wird,
berechtigen der erforderliche Wechsel der Dozenten oder Verschiebungen im Vorlesungsplan
den Teilnehmer weder zur Kündigung noch zur Minderung der Studiengebühr. Ferner sind
Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmer wegen des Ausfalls von Veranstaltungen oder ihrer Verschiebung
ausgeschlossen.
§ 5 Ausschluss von der Teilnahme
Das CAMPUS INSTITUT ist berechtigt, Teilnehmer bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, z. B. bei nachhaltiger Störung des Präsenzunterrichts oder des Betriebsablaufes, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Der Anspruch des CAMPUS INSTITUTS auf Zahlung der Studiengebühr bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Widerruf, Rücktritt und Kündigung
1) Ein Rücktritt von dem bereits abgeschlossenen Weiterbildungsvertrag ist bei einer schriftlichen
Rücktrittserklärung bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Weiterbildung und gegen
Leistung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 200 möglich. Bei einem Rücktritt ab der
vierten Woche vor dem Weiterbildungsbeginn ist die Hälfte der gesamten Studiengebühr als
Stornogebühr fällig. Bei dem Rücktritt ab der zweiten Woche vor dem Beginn der Weiterbildung
ist die gesamte Studiengebühr als Stornogebühr fällig. Nimmt der Teilnehmer nur zeitweise
an der Weiterbildung teil und/oder nimmt er die Skripten nicht oder nur teilweise ab, so ist
er gleichwohl zur Zahlung der vollen Studiengebühr verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer
nach der Absprache mit dem CAMPUS INSTITUT einen geeigneten Ersatzteilnehmer
stellt bzw. bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Krankheit und Todesfall.
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
2) Die ordentliche Kündigung ist während der Dauer der Weiterbildung ausgeschlossen. Das
gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung sowie etwaige gesetzliche Widerrufsrechte
bleiben davon unberührt.
§ 7 Zahlungsbedingungen
1) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich nach Rechnungsstellung durch das CAMPUS INSTITUT.
Zahlungen sind spätestens bis zu dem in der Rechnung angegebenen Datum unter Angabe
der Rechnungsnummer auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
2) Der Teilnehmer haftet für die Zahlung der Studiengebühr persönlich.
3) Die Zahlungen haben unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. des Arbeitsamtes oder
des Berufsförderungsdienstes) zu erfolgen.
4) Leistet der Teilnehmer die Studiengebühren nicht bei Fälligkeit, so hat er für die Dauer des
Verzugs Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über den jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank zu leisten. Die Geltendmachung weiterer Verzögerungsschäden bleibt vorbehalten.
5) Wird die Gebühr vom Teilnehmer nach vergeblicher Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung
weiterhin nicht geleistet, so kann das CAMPUS INSTITUT den Vertrag außerordentlich
kündigen. Im Falle der außerordentlichen Kündigung kann das CAMPUS INSTITUT von
dem gekündigten Teilnehmer, die dem CAMPUS INSTITUT entstandene Mehrkosten sowie
insbesondere die Zahlung der fälligen Studiengebühr verlangen. Der Nachweis eines geringeren
Schadens bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.
§ 8 Mahnkosten, Zahlungsverrechnung und Aufrechnung
1) Das CAMPUS INSTITUT ist berechtigt, sich die Kosten für jede außergerichtliche Mahnung
vom Teilnehmer ersetzen zu lassen. Mahnkosten betragen je Mahnschreiben mindestens
6,00 EUR zuzüglich Porto und nachgewiesener Gebühren der beteiligten Kreditinstitute. Der
Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.
2) Es wird vereinbart, dass Zahlungen des Teilnehmers stets nach § 366 Abs. 2 und § 367 BGB
verrechnet werden.
3) Der Teilnehmer kann Zahlungsforderungen des CAMPUS INSTITUT nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 9 Prüfungen
1) Die Abnahme der Prüfung (z. B. durch die Fachhochschule) und die Ausgabe der Nachweise
über die Weiterbildung (z. B. Zertifikat einer Fachhochschule) erfolgt in der Weise, wie sie
in dem bei Anmeldung gültigen Weiterbildungsprogramm beschrieben wird. Bei Weiterbildungen,
die insbesondere mit einem Zertifikat einer Fachhochschule abschließen, richten sich
die Prüfungen regelmäßig nach den Regelungen dieser Träger.
2) Die Prüfungstermine und -orte werden den Teilnehmern vom CAMPUS INSTITUT rechtzeitig
mitgeteilt.
§ 10 Individuelle Förderung
Wegen der Möglichkeit der individuellen Förderung des Teilnehmers wird auf die jeweiligen Gesetze und Verordnungen verwiesen. Eine etwaige Hilfestellung des CAMPUS INSTITUT hierbei erfolgt unverbindlich und ohne Gewähr des Rechtserfolgs.
§ 11 CAMPUS INSTITUT UPDATE SERVICE (CIUS)
1) Der Teilnehmer hat bei Anmeldung zu der Weiterbildung zusätzlich die Möglichkeit, sich
bei CIUS, dem CAMPUS INSTITUT Update Service, anzumelden. Die Nutzung von CIUS
ist für die Zeit der Weiterbildung kostenlos. Die Nutzung wird nach Beendigung der Weiterbildung
sofort gesperrt, es sei denn, der Teilnehmer meldet sich für CIUS mittels eines gesonderten
Formulars gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr an.
2) Im CAMPUS INSTITUT Update Service werden insbesondere umfassende Informationen
rund um die Weiterbildungsangebote des CAMPUS INSTITUT, also vor allem die Skripte, laufend
überarbeitet und dem aktuellen Stand angepasst. Der Teilnehmer erhält bei Neueinstellung
eines überarbeiteten Skripts eine Benachrichtigung per E-Mail, in der er auf die Überarbeitung
im Einzelnen hingewiesen wird. Der Teilnehmer erhält ein Passwort als Zugangsmöglichkeit.
3) Das Nutzungs- und Verwertungsrecht an den Skripten steht uneingeschränkt dem CAMPUS
INSTITUT zu. Jede Vervielfältigung, Verarbeitung und Weitergabe insbesondere des Passworts
an Dritte ist unzulässig. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtungen wird eine Vertragsstrafe in
Höhe von 2.500,00 EUR durch den Teilnehmer an das CAMPUS INSTITUT zur Zahlung
fällig. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch das CAMPUS INSTITUT
bleibt davon unberührt.
§ 12 Haftung
Die Haftung des CAMPUS INSTITUT für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des CAMPUS INSTITUT oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Ferner haftet das CAMPUS INSTITUT nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, von vertragswesentlichen Pflichten sowie wegen des Verstoßes gegen das Produkthaftungsgesetz durch das CAMPUS INSTITUT oder seine Erfüllungsgehilfen. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung jedoch auf den typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.
§ 13 Schlussbestimmungen
1) Der Teilnehmer hat dem CAMPUS INSTITUT die wesentlichen Änderungen insbesondere
bzgl. seiner Anschrift und E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so gelten
Zustellungen an die zuletzt angegebene Adresse als wirksam.
2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags den gesetzlichen Vorschriften nicht
entsprechen, rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit des
Vertrags in seinen übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, das
gesetzlich Zulässige in der Form zu vereinbaren, in der es dem Sinn und Zweck des Vertrages
am meisten gerecht wird.
3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4) Für Streitigkeiten, die auf gütlichem Wege nicht beigelegt werden können, gilt für Kaufleute
der Gerichtsstand München.
Oberhaching im Oktober 2008