Vorbereitungskurs zum Sachkundenachweis zur Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)
Der/die geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK) ist als Mindestqualifikation nach dem Gesetzesentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittlungs- und Vermögensanlagerechts, der neuen Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV), vorgesehen. Die Einführung wird im Laufe des Jahres 2012 erwartet. Der Nachweis der Sachkunde ist Voraussetzung für die Gewerbeanmeldung nach § 34f. GewO. Mit dem Lehrgang bietet das CAMPUS INSTITUT einen sicheren und unkomplizierten Vorbereitungskurs auf die voraussichtlich an den örtlichen Industrie- und Handelskammern stattfindenden Sachkundeprüfungen an.
Die Lehrgangs- und Prüfungsinhalte werden nach aktuellem Stand folgende Gesamtbereiche umfassen:
1. Kundenberatung
Serviceerwartungen des Kunden; Besuchsvorbereitung; Kundengespräch; Kundenbetreuung
2. Kenntnisse für Beratung und Vertrieb von Finanzanlageprodukten
Grundlagen über Finanzinstrumente und Kategorien von Finanzanlagen; Rechtliche Grundlagen für Finanzanlagen; Vermittlerrecht; Wettbewerbsrecht; Verbraucherschutz
3. Investmentvermögen (Offene Fonds)
Märkte für Finanzanlagen; Konzept offener Fonds; Fondsarten; Chancen, Risiken und Haftung; Investmentgesetz; Steuerliche Behandlung; Depotkonten; Anlageprogramme; Rating und Ranking
4. Geschlossene Fonds
Vertragsbeziehungen, Funktionsweise und Struktur; Chancen, Risiken und Haftung; Fachbegriffe; Rechtliche Grundlagen; Steuerliche Behandlung; Auflösung stiller Reserven
5. Sonstige Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes
Anlageformen; Chancen, Risiken und Haftung; Fachbegriffe; Rechtliche Grundlagen; Steuerliche Behandlung
Sobald die endgültigen Informationen zu Inhalten und Umfang der Prüfungen bekannt sind, wird das CAMPUS INSTITUT den entsprechenden Lehrgang konzipieren. Gerne können Sie sich hier vormerken lassen, damit Sie zu den Ersten gehören, die über die Details zum Ablauf und zur Anmeldung informiert werden.
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+Direkt in weniger als 12 Monaten den rechtzeitigen Sachkundenachweis erfüllen und gleichzeitig eine Gesamtqualifikation mit bleibendem Berufsbild erreichen
Mit dem Studium Finanzfachwirt/-in (FH) wird durch eine Sachkundenachweis-Garantie schon jetzt der für die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) nötige Sachkundenachweis erreicht und dabei eine hochwertige Gesamtqualifikation in allen Disziplinen der Finanz-, Anlage- und Vorsorgeberatung abgeschlossen. Eine Listung als Qualifikationsnachweis nach der neuen Finanzanlagenvermittlungsverordnung ist vorgesehen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass der Abschluss nicht als Sachkundenachweis gelistet wird, ist dann eine kostenfreie Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung mit enthalten. Alle Details zum Studium Finanzfachwirt/-in (FH) finden Sie hier:
www.campus-institut.de/finanzfachwirt
