Die Tätigkeitsfelder und die geschützte Berufsbezeichnung des Rentenberaters wurden zum 01.07.2008 im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) neu geregelt. Für die Registrierung ist der Nachweis der theoretischen und der praktischen Sachkunde erforderlich. Der Sachkundelehrgang Rentenberater/-in erfüllt die gesetzlich vorgeschriebenen 150 Unterrichtsstunden für den theoretischen Kenntnisnachweis. Mit dem Besuch unserer Lehrgänge und dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung wird die theoretische Sachkunde zur Registrierung erbracht.
Ein/e Rentenberater/-in...
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