Lehrgangsvoraussetzungen
Voraussetzungen prüfen und direkt anmelden
Mit unserem Sachkundelehrgang Rentenberater/-in erwerben Sie die gesetzlich erforderliche theoretische Sachkunde für die Registrierung als Rentenberater/-in nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Der Lehrgang umfasst die vorgeschriebenen 150 Unterrichtsstunden und bereitet Sie gezielt auf den theoretischen Sachkundenachweis vor.
Wichtig: Für die spätere Registrierung als Rentenberater/-in ist neben der theoretischen auch eine praktische Sachkunde erforderlich. Diese wird nicht durch den Lehrgang vermittelt.
Online-Buchung
Drücken Sie auf den untenstehenden Angebots-Button. Sie werden auf die Buchungsseite der Deutschen Makler Akademie GmbH* weitergeleitet. Dort können Sie den Lehrgang in den Warenkorb legen und die Buchungsstrecke durchlaufen. Sie erhalten im Anschluss eine Eingangsbestätigung und Buchungsbestätigung.
*Campus Institut ist eine Produktlinie der Deutsche Makler Akademie (Betriebliche Vorsorge)
Lehrgangsvoraussetzungen
Fachliche Voraussetzungen
Für eine erfolgreiche Teilnahme am Sachkundelehrgang sollten Sie über Grundkenntnisse der gesetzlichen Sozialversicherung verfügen – insbesondere im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung.
Diese Kenntnisse können Sie beispielsweise erworben haben durch:
- eine einschlägige Aus- oder Weiterbildung,
- eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich Recht, Versicherungen oder einem vergleichbaren Dienstleistungsbereich oder
- oder eine andere berufliche Tätigkeit, durch die Sie entsprechende Kenntnisse der gesetzlichen Sozialversicherung und Rentenversicherung erworben haben.
Registrierung als Rentenberater
Für die Registrierung als Rentenberater/-in müssen sowohl die theoretische als auch die praktische Sachkunde nachgewiesen werden. Erst wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Registrierung beantragt werden.
Theoretische Sachkunde
Das Campus Institut vermittelt ausschließlich die gesetzlich geforderte theoretische Sachkunde. Der Sachkundelehrgang Rentenberater umfasst die vorgeschriebenen 150 Unterrichtsstunden und erfüllt damit die gesetzlichen Anforderungen an den theoretischen Kenntnisnachweis für die Registrierung als Rentenberater.
Praktische Sachkunde
Neben der theoretischen Sachkunde ist auch eine ausreichende praktische Sachkunde nachzuweisen. Die praktische Sachkunde wird nicht durch den Lehrgang vermittelt, sondern durch Ihre bisherige berufliche Tätigkeit nachgewiesen. Nach § 12 Abs. 3 Satz 2 RDG wird diese in der Regel durch Arbeitszeugnisse sowie weitere geeignete Nachweise über die bisherige praktische Tätigkeit im entsprechenden Rechtsgebiet belegt. Ob Ihre bisherige Berufserfahrung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, wird im Rahmen des Registrierungsverfahrens individuell geprüft. Maßgeblich sind insbesondere Ihre bisherigen Tätigkeiten und die vorgelegten Nachweise. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Berufserfahrung für den Nachweis der praktischen Sachkunde ausreicht, empfehlen wir Ihnen, dies bereits vor der Buchung des Lehrgangs mit der zuständigen Registrierungsbehörde abzuklären. Eine frühzeitige Einschätzung kann insbesondere im Hinblick auf den zeitlichen und finanziellen Aufwand des Lehrgangs sinnvoll sein.
Wichtiger Hinweis
Die Registrierung als Rentenberater ist ein eigenständiger, nachgelagerter Schritt. Sie wird von der zuständigen Registrierungsbehörde auf Grundlage Ihrer persönlichen und beruflichen Voraussetzungen geprüft. Die Teilnahme am Sachkundelehrgang und der erfolgreiche Abschluss begründen keinen Anspruch auf eine Registrierung. Eine Zusage oder Garantie für die spätere Registrierung als Rentenberater ist mit der Teilnahme am Lehrgang nicht verbunden.
Sie haben noch Fragen zum Sachkundelehrgang Rentenberater/-in?
Wir sind gerne persönlich für Sie da. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!