Fragen & Antworten
Theoretische Sachkunde gemäß RDG
Häufige Fragen (FAQ) zum Sachkundelehrgang Rentenberater:in
Was sind Rentenberater/-innen?
Rentenberater:innen sind unabhängige Rechtsdienstleister mit Spezialisierung auf das Sozialrecht. Sie beraten und vertreten Mandant:innen insbesondere in Fragen zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung sowie zum Schwerbehindertenrecht, Versorgungsausgleich und zur betrieblichen Altersversorgung.
Im Gegensatz zu Mitarbeitenden der Deutschen Rentenversicherung oder Versicherungsvermittlern arbeiten Rentenberater:innen neutral, rechtlich legitimiert und berufsrechtlich geregelt. Sie dürfen ihre Tätigkeit nur nach Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister ausüben. Ihre Zulassung setzt eine fundierte theoretische und praktische Sachkunde sowie eine Prüfung durch ein Gericht voraus.
Ähnlich wie Rechtsanwält:innen oder Steuerberater:innen arbeiten sie eigenständig, unterliegen dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und vertreten ihre Mandant:innen auch vor Sozial- und Landessozialgerichten.
Trotz ihrer hohen Bedeutung im Bereich der Altersvorsorge und sozialen Absicherung bilden Rentenberater:innen mit wenigen Tausend registrierten Berufsträgern (Stand 2022) eine kleine, aber spezialisierte Berufsgruppe in Deutschland.
Kann ich den Lehrgang auch ohne Berufserfahrung besuchen?
Für den Lehrgang empfehlen wir Grundkenntnisse im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung. Für die spätere Registrierung als Rentenberater/-in ist jedoch zusätzlich eine praktische Sachkunde erforderlich.
Bedeutet der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs automatisch, dass ich als Rentenberater/-in registriert werde?
Nein. Mit dem erfolgreichen Abschluss erwerben Sie den Nachweis über die theoretische Sachkunde. Die Registrierung als Rentenberater/-in ist jedoch ein eigenständiges Verfahren. Zusätzlich müssen die praktische Sachkunde sowie alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Ob eine Registrierung erfolgt, entscheidet ausschließlich die zuständige Registrierungsbehörde anhand der persönlichen und beruflichen Voraussetzungen im jeweiligen Einzelfall. Eine Teilnahme am Lehrgang oder dessen erfolgreicher Abschluss begründen keinen Anspruch auf eine Registrierung.
Was ist die praktische Sachkunde?
Die praktische Sachkunde umfasst einschlägige Berufserfahrung im entsprechenden Rechtsgebiet. Sie wird in der Regel durch Arbeitszeugnisse oder andere geeignete Nachweise belegt.
Wer entscheidet über meine Registrierung?
Über die Registrierung entscheidet ausschließlich die zuständige Registrierungsbehörde im Rahmen des gesetzlichen Registrierungsverfahrens.
Sollte ich meine Berufserfahrung vorab prüfen lassen?
Ja. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre bisherigen Tätigkeiten für den Nachweis der praktischen Sachkunde ausreichen, empfiehlt sich eine frühzeitige Klärung mit der zuständigen Registrierungsbehörde. Das schafft Planungssicherheit, bevor Sie den Lehrgang buchen.
Reicht der Lehrgang allein aus, um als Rentenberater/-in tätig zu werden?
Nein. Der Lehrgang vermittelt die gesetzlich erforderliche theoretische Sachkunde. Für die Registrierung als Rentenberater/-in müssen zusätzlich die praktische Sachkunde sowie alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Über die Registrierung entscheidet die zuständige Registrierungsbehörde im Einzelfall.
Ist der Lehrgang berufsbegleitend möglich?
Ja. Der Sachkundelehrgang ist so konzipiert, dass er sich gut mit einer beruflichen Tätigkeit vereinbaren lässt. Durch das Blended-Learning-Konzept werden Online- und Präsenzphasen sinnvoll kombiniert. Die aktuellen Termine und Unterrichtszeiten finden Sie auf unserer Seite „Termine & Studienorte“.
Sie haben noch Fragen zum Sachkundelehrgang Rentenberater/-in?
Wir sind gerne persönlich für Sie da. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!