Rentenberater:innen sind unabhängige Rechtsdienstleister mit Spezialisierung auf das Sozialrecht. Sie beraten und vertreten Mandant:innen insbesondere in Fragen zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung sowie zum Schwerbehindertenrecht, Versorgungsausgleich und zur betrieblichen Altersversorgung.
Im Gegensatz zu Mitarbeitenden der Deutschen Rentenversicherung oder Versicherungsvermittlern arbeiten Rentenberater:innen neutral, rechtlich legitimiert und berufsrechtlich geregelt. Sie dürfen ihre Tätigkeit nur nach Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister ausüben. Ihre Zulassung setzt eine fundierte theoretische und praktische Sachkunde sowie eine Prüfung durch ein Gericht voraus.
Ähnlich wie Rechtsanwält:innen oder Steuerberater:innen arbeiten sie eigenständig, unterliegen dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und vertreten ihre Mandant:innen auch vor Sozial- und Landessozialgerichten.
Trotz ihrer hohen Bedeutung im Bereich der Altersvorsorge und sozialen Absicherung bilden Rentenberater:innen mit wenigen Tausend registrierten Berufsträgern (Stand 2022) eine kleine, aber spezialisierte Berufsgruppe in Deutschland.
Wir sind gerne persönlich für Sie da. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!